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Die diPura Zahnklinik verwendet ein digitales Röntgensystem, mit dem die Strahlung um bis zu 90% reduziert werden kann.
Anstatt Röntgenfilmen werden hier hochempfindliche Sensoren oder Spezialfolien bestrahlt, die sofort verfügbar sind oder die anschließend mit einem Scanner ausgelesen werden. Die Bilder werden in der digitalen Patientenakte unveränderbar gespeichert, die Ansicht kann aber bei Bedarf digital verbessert oder vermessen werden. Qualitätsunterschiede durch z.B. gealterte Entwicklungsflüssigkeiten oder unterschiedliche Temperaturen entfallen, ebenso wie die Entsorgung der hochgiftigen Entwickler und Fixierer.
Alle bei diPura erstellten Röntgen-Aufnahmen erhalten Sie auf Wunsch digital auf CD-ROM oder per E-Mail.

Röntgen-Pass
Ein Röntgenpass ist ein Dokument, in das der untersuchende Arzt oder Zahnarzt auf Wunsch des Patienten Informationen zu Röntgenuntersuchungen einträgt, die an ihm durchgeführt werden. Sofern Sie noch keinen Röntgen-Pass besitzen, stellen Ihnen diPura einen solchen aus. Er enthält Informationen zu Patientendaten wie Name, Geburtsdatum und Wohnort.
Bei jeder Untersuchung trägt die diPura Zahnklinik das Datum und die untersuchte Körperregion ein und bestätigt dies mit Praxisstempel und Unterschrift. Die Strahlendosis allerdings wird, wie auch solche Angaben, die auf die Dosis schließen lassen könnten, nicht vermerkt. Der Pass verbleibt bei Ihnen. Strahlentherapeutische Maßnahmen werden im Röntgenpass nicht vermerkt.
Röntgenaufnahmen dienen der Diagnose von Gesundheitsstörungen. Durch die Strahlung können aber auch Schäden entstehen. Die Dokumentation aller Röntgenuntersuchungen soll unnötige Untersuchungen vermeiden helfen. Ein Arzt kann sich über bereits vorliegende Aufnahmen informieren und die individuelle Strahlenbelastung auf das unumgänglich Erforderliche beschränken, wie es das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes erfordert.
Rechtsgrundlagen in Deutschland
In Deutschland hat nach §28 der Röntgenverordnung (RöV) der behandelnde Arzt bei Röntgenuntersuchungen Röntgenpässe bereitzuhalten und der untersuchten Person anzubieten. Der Patient hat das Recht, bei einer Röntgenuntersuchung einen Röntgenpass zu verlangen; legt er bei einer Untersuchung den Pass vor oder wird ein Pass ausgestellt, sind oben genannte Informationen einzutragen.
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